Mitglieder* der WohnGenossenschaft Hunte WoGen eG können werden:

  1. natürliche Personen
  2. Personengesellschaften des Handelsrechts
  3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Um Mitglied* zu werden muss der*die Bewerber*in zwei Geschäftsanteile erwerben. Die Höhe eines Anteils liegt zur Zeit bei 250,- €. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Bei Bezug einer Wohnung müssen weitere Geschäftsanteile als Eigenanteil eingelegt werden. Hieraus bildet die Genossenschaft ihr Kapital. Die Höhe der Einlagen ist abhängig von der Größe der Wohnung (z. Zt. 100,- €/m²). Die eingezahlten Einlagen erhält der*die Bewerber*in bei Auszug innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens wieder zurück (Kündigungsfrist z. Zt. 2 Jahre).

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder* und Organe sind in der Satzung definiert, die sich die Mitglieder* der HunteWoGen eG im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes gegeben haben. Sie sind während der Sprechstunde im Büro der Genossenschaft in der Breslauer Straße 70 zu bekommen (Kontakt).